A, B oder C ?

Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich.

Das deutsche Zahlensystem wurde aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig. Hier finden Sie einen Auszug der neuen Führerscheinklassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999 und 19.01.2013 eingeteilt wurden, aufgegliedert und übersichtlich.


Fahrzeugart:

Kraftwagen bis 3,5 t zG

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt

Mindestalter: 18 Jahre oder begleitetes Fahren mit 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Biometrisches Lichtbild: ja

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Stunden zu je 90 Minuten (nur 6 Stunden mit Vorbesitz)
Klassenspezifisch: 2 Stunden zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung
Fahrstunden: keine vorgeschriebene Mindestzahl
Bundesstraßen oder Landstraßen: 5 Stunden zu je 45 Minuten
Bundesautobahn: 4 Stunden zu je 45 Minuten
Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden zu je 45 Minuten


Fahrzeugart:

Kraftwagen bis 3,5 t zG

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt

Mindestalter: 18 Jahre oder begleitetes Fahren mit 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Biometrisches Lichtbild: ja

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Stunden zu je 90 Minuten (nur 6 Stunden mit Vorbesitz)
Klassenspezifisch: 2 Stunden zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung
PKW mit Automatikgetriebe

Fahrstunden: keine vorgeschriebene Mindestzahl
Bundesstraßen oder Landstraßen: 5 Stunden zu je 45 Minuten
Bundesautobahn: 4 Stunden zu je 45 Minuten
Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden zu je 45 Minuten

PKW mit Schaltgetriebe
Fahrstunden: mindestens 10 Stunden zu je 45 Minuten
Überprüfungsfahrt: mindestens 15 Minuten


Fahrzeugart:

Kraftwagen der Klasse B mit
Anhänger über 750 kg bis 3.500 kg zG

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination (Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse) darf maximal 3.500 kg betragen.
Liegen die zulässigen Gesamtmasse der Kombination über 3.500 bis 4.250 kg (Anhänger mehr als 750 kg) ist eine Fahrerschulung erforderlich. Für die Pkw mit Anhänger Kombination, die nicht unter der Führerscheinklasse B fällt, liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bei maximal 3.500 kg, bei mehr als 3.500 kg ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E notwendig.

Mindestalter: 18 Jahre oder begleitetes Fahren mit 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Eingeschlossene Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: nein
Biometrisches Passbild: ja

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Praktische Ausbildung

Fahrstunden: keine vorgeschriebene Mindestzahl
Bundesstraßen oder Landstraßen: 3 Stunden zu je 45 Minuten
Bundesautobahn: 1 Stunde zu je 45 Minuten
Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Stunde zu je 45 Minuten


Fahrzeugart:

Mofa (motorisiertes Fahrrad)

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor -auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden (§ 76 Nr. 3 FeV).

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts. Bei Abschluss des “Mofa-Führerscheins” wird lediglich eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Mindestalter: 15 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Eingeschlossene Klasse: keine

Sehvermögen: nein
Erste Hilfe: nein
Biometrisches Lichtbild: nein

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung

Unterricht: 6 Stunden zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung
Übungsstunde: 90 Minuten


Fahrzeugart:

Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick)
Dreirädrige Kleinkrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 ccm
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Mindestalter: 15 Jahre (bis Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland mit Schlüsselzahl 195)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Eingeschlossene Klasse: keine

Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Biometrisches Passbild: ja

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Stunden zu je 90 Minuten
Klassenspezifisch: 2 Stunden zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung
Fahrstunden: keine vorgeschriebene Mindestzahl


Fahrzeugart:

Leichtkrafträder bis 125 ccm

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und / oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung bis max. 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Eingeschlossene Klasse: AM

Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Biometrisches Passbild: ja

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Stunden zu je 90 Minuten (nur 6 Stunden mit Vorbesitz)
Klassenspezifisch: 4 Stunden zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung
Fahrstunden: keine vorgeschriebene Mindestzahl
Bundesstraßen oder Landstraßen: 5 Stunden zu je 45 Minuten
Bundesautobahn: 4 Stunden zu je 45 Minuten
Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden zu je 45 Minuten


Fahrzeugart:

Krafträder bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Biometrisches Passbild: ja

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Stunden zu je 90 Minuten (nur 6 Stunden mit Vorbesitz)
Klassenspezifisch: 4 Stunden zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung
Fahrstunden: keine vorgeschriebene Mindestzahl
Bundesstraßen oder Landstraßen: 5 Stunden zu je 45 Minuten (nur 3 Stunden mit Vorbesitz A1)
Bundesautobahn: 4 Stunden zu je 45 Minuten (nur 2 Stunden mit Vorbesitz A1)
Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden zu je 45 Minuten (nur 1 Stunde mit Vorbesitz A1)


Fahrzeugart:

Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm
und einer bbH von mehr als 45 km/h

Für Krafträder sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz der Klasse A2 ab Vollendung des 20. Lebensjahres
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 24. Lebensjahres

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 21 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Biometrisches Lichtbild: ja

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung

Grundunterricht: 12 Stunden zu je 90 Minuten (nur 6 Stunden mit Vorbesitz)
Klassenspezifisch: 4 Stunden zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung
Fahrstunden: keine vorgeschriebene Mindestzahl
Bundesstraßen oder Landstraßen: 5 Stunden zu je 45 Minuten (nur 3 Stunden mit Vorbesitz A1)
Bundesautobahn: 4 Stunden zu je 45 Minuten (nur 2 Stunden mit Vorbesitz A1)
Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Stunden zu je 45 Minuten (nur 1 Stunde mit Vorbesitz A1)


Fahrzeugart:

Kraftwagen der Klasse B mit
Anhänger über 750 kg zG

Kombination eines Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger (zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden (a 60 Minuten) nach Anhang der Richtlinie 2006/126/EG. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen einer entsprechenden Fahrzeugkombination.

Die B96-Ausbildung kann entweder als Gruppenschulung oder in Einzelkursen durchgeführt werden. Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein ein.

Mindestalter: 18 Jahre oder begleitetes Fahren mit 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Eingeschlossene Klasse: keine

Sehvermögen: nein
Erste Hilfe: nein
Biometrisches Lichtbild: ja

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung:
 2,5 Stunden = 150 Minuten
Praktische Ausbildung: 3,5 Stunden = 210 Minuten
Fahrpraktische Übungen: 1 Stunde = 60 Minuten

Fahrzeugart:

Leichtkrafträder bis 125 ccm

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,1 kW/kg

Mindestalter: 25 Jahre
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B mindestens 5 Jahre
Eingeschlossene Klasse: keine
Bemerkungen: Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein gilt nur im Inland, keine Erweiterung auf A2 oder A möglich.

Sehvermögen: nein
Erste Hilfe: nein
Biometrisches Passbild: ja

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung

Klassenspezifisch: 4 Stunden zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung
Fahrstunden: 5 Stunden zu je 90 Minuten