Fahren ab 17 – Bundesweit einheitlich geregelt! Die Ausbildung und Prüfung unterscheidet sich nicht von der Führerscheinausbildung mit 18. Ein halbes Jahr bevor Sie 17 Jahre alt werden, können Sie sich bei uns in der Fahrschule für die Klassen B und BE anmelden.

Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie entsprechender Ergänzung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat der Bundestag den Weg für das Begleitete Fahren bundesweit geebnet. Inzwischen haben alle Länder beschlossen, den so genannten „Führerschein mit 17“ zuzulassen.

Folgende Rahmenbedingungen sind vom Bund vorgegeben:

  • Die Fahrerlaubnis (Prüfungsbescheinigung) gilt nur im Inland.
  • Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Fahren nur zusammen mit den namentlich bekannten Begleitpersonen erlaubt.
  • Bei den eingeschlossenen Klassen AM und L ist das Fahren auch ohne Begleitperson erlaubt.
  • Die Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren“ ist mitzuführen. Sie gilt bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Nachweis der Fahrberechtigung.

Dabei sind mehrere Begleitpersonen möglich. Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, die von der Fahrerlaubnisbehörde überprüft werden:

  • namentlich in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt
  • Mindestalter: 30 Jahre seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B – diese ist während des Begleitens mitzuführen
  • im Flensburger Zentralregister darf am Tag der Führerschein-Prüfung des 17-Jährigen nicht mehr als 1 Punkt auf dem Konto des Begleiters stehen
  • die Begleitung mit mehr als 0,5 Promille Alkoholkonzentration im Blut oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln ist untersagt – es sei denn, es handelt sich um die bestimmungsgemäße Einnahme eines Medikaments im Krankheitsfall
  • die Begleitperson steht ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung, um dem Fahranfänger mit Rat und Hinweisen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln (keine Fahrlehrerfunktion!)

Bei Verstößen – Widerruf und Aufbauseminar:
Die Fahrerlaubnis wird widerrufen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber einer der genannten vollziehbaren Auflagen zuwiderhandelt. Ist die Fahrerlaubnis widerrufen, darf eine neue Fahrerlaubnis nur nach nachweislicher Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt werden.

Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften über Fahrerlaubnispflicht, Erteilung, Entziehung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, die Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe, das Fahrerlaubnisregister und die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.

Sollten Sie Fragen zum Führerschein mit 17 haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unser kompetentes Team, oder schauen Sie sich die Internetseite der Deutschen Verkehrswacht an. Einen Infoflyer sowie die Antragsformulare finden Sie in unserem Downloadbereich.